Die geplante Neuregelung der Stromnetzentgelte auf Kosten von mittelständischen Betrieben und Privatverbrauchern bezeichnet der Bund der Selbstständigen in Bayern als „dreiste Umverteilung vom Mittelstand zur Energiefresserindustrie“.
„Mittelstand zahlt Zeche“
Die geplante Neuregelung ist Bestandteil des Energiewendepaketes und befreit Unternehmen, die mindestens 7000 Stunden am Netz hängen und einen Jahresverbrauch von mehr als zehn Millionen Kilowattstunden haben, fast komplett von den Netzentgelten.
Freuen können sich demnach wohl 600 deutsche Unternehmen, die ein Sechstel des Stroms verbrauchen und dies bereits jetzt zum subventionierten Preis. „Es ist absolut widersinnig, dass die Firmen, die das größte Energieeinsparpotential haben und die Netze am stärksten nutzen, sich entspannt zurücklehnen können, während der Mittelstand für die Energiewende die Zeche zahlt“, ärgert sich Ingolf F. Brauner, der Präsident des Bundes der Selbständigen (BDS), Gewerbeverband Bayern.
Beschwerde führt zu Beihilfeverfahren
Der Bund der Energieverbraucher hat derweil bereits bei der EU in Brüssel Beschwerde gegen die Neuregelung eingelegt. Aus diesem Grund fordert Brauner von der Bundesregierung diese ungerechte Umverteilung vom Mittelstand zu den Energiefressern am besten gleich zurückzunehmen, um ein Beihilfeverfahren zu verhindern.
(Quelle: handwerk-magazin.de)
Aus mehr als 200 Bewerbungen lud die Jury 36 Kandidaten zum Fotoshooting. Mit überzeugendem Ergebnis: 24 Amateur-Models aus unterschiedlichsten handwerklichen Berufen präsentieren sich im
Licht-Schatten-Ambiente. Auf der Vorderseite zieren 12 Frauen die Monate Januar bis Dezember. Wer sich lieber von Männern durchs Jahr begleiten lassen will, muss einfach nur den Kalender
umdrehen. Mal sexy, mal dramatisch verkörpern die jungen Models eindrucksvoll ihren Beruf – und machen damit Lust aufs Handwerk. „Wir sind jedes Jahr wieder neu überrascht, mit welchem Herzblut
die jungen Handwerker hinter ihrem Beruf stehen und wie eindrucksvoll sie ihr Handwerk repräsentieren“, sagt Hans Jürgen Below, Verlagsleiter und Jurymitglied. „Die Aktion, die wir vor drei
Jahren gemeinsam der SIGNAL IDUNA ins Leben gerufen haben, hat inzwischen Kreise gezogen und erfreut sich immer größerer Beliebtheit.“ Vor allem junge Leute sind von der Idee begeistert, das
Handwerk einmal frisch und modern darzustellen.
Wer einen Kalender im nächsten Jahr ins Büro oder in die Werkstatt hängen will, sollte sich beeilen. Ab sofort kann der Kalender unter www.handwerksblatt.de/gpp zum Preis von 9,80 Euro bestellt werden.
(Foto: Axel Weiss)
Der Bundesverband Druck und Medien veröffentlicht neue Kalkulationsunterlagen für die Aus- und Weiterbildung in der Druckindustrie. Grund: Der technische Wandel erfordert auch Anpassungen an den veränderten Kosten- und Leistungsstrukturen. Diese müssen in der Aus- und Weiterbildung berücksichtigt werden.
Betroffen von der Überarbeitung sind alle Kosten- und Leistungswerte. Ein paralleler Einsatz der bisherigen und der neuen Ausgaben der Kalkulationsunterlagen in Unterricht und Prüfungen ist nicht zu empfehlen, da die Ergebnisse nicht vergleichbar sind. Für Prüfungen rät der bvdm, verbindlich festzulegen, welche Ausgabe der Ausbildungsgrundlagen für die Berechnung der Lösung zu verwenden ist. Für Mediengestalter Digital und Print, Medienfachwirte und Industriemeister Printmedien ist die bisherige Ausgabe der Kalkulationsunterlagen, Art.-Nr. 83109, noch bei folgenden Prüfungen zu verwenden:
Ab der Sommerprüfung 2012 der Mediengestalter bzw. ab Herbst 2012 der Medienfachwirte und Industriemeister Printmedien bildet dann die neue Ausgabe II, Art.-Nr. 83122, die Grundlage der Prüfungen. Bei Seminaren und Kursen, die auf diese oder spätere Prüfungen vorbereiten, ist die Systematikänderung zu berücksichtigen. Alle Dozenten der Druckkalkulation werden gebeten, diesen Systematikwechsel bei der Unterrichtsplanung entsprechend zu berücksichtigen. Die Dozenten der Druck- und Medientechniker-Schulen und der Hochschulen werden gebeten, ihre Lehr- und Prüfungsplanung entsprechend anzupassen.
Die bisherige Ausgabe ist auch nach Veröffentlichung der neuen Ausgabe II weiter erhältlich. Bei Bestellung der Ausbildungsgrundlagen unter www.point-online.de sollte unbedingt die Ausgabenversion – Ausgabe I, Art.-Nr. 83109 und Ausgabe II, Art.-Nr. 83122 – beachtet werden, um die für die Prüfung jeweils relevante Ausgabe zu erwerben. Der Verkauf der Ausgabe I wird im Sommer 2012 eingestellt. (bvdm)
Die neue Ausbildungsordnung zum Medientechnologen/In Druck ist am 13. April 2011 im Bundesgestzblatt erschienen und tritt damit am 1. August 2011 in Kraft. Sie löst die bisherige Ausbildungsordnung zum Drucker ab. Damit können Ausbildungsbetriebe jetzt ihre neuen Ausbildungsverträge auf der Basis der neuen Ausbildungsordnungen bei den Handwerkskammern abschließen.
In der neuen Informationsbroschüre des Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) wird die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Medientechnologe Druck und vorgestellt. Die neue Verordnung gilt ab August 2011 und löst die bisherige Ausbildungsordnung Drucker ab.
Die vorliegende Publikation richtet sich gezielt an Ausbildungsbetriebe. Erklärt werden die Ausbildungsstrukturen, die Qualifikationsprofile, die Verordnung mit umfangreichen Erläuterungen, der Ausbildungsrahmenplan zur Erstellung eines individuellen betrieblichen Ausbildungsplanes, die Prüfungsanforderungen und der Rahmenlehrplan für die Berufsschulen.
Für die Erstellung individueller Ausbildungspläne, die Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind, können in unserem Downloadbereich demnächst Worddateien bezogen werden, die bei Bedarf inhaltlich
und zeitlich an die betrieblichen Rahmenbedingungen angepasst werden können.
Die Infoschrift „Medientechnologe Druck“ kann auch als PDF-Datei hierherunter geladen
werden. Den Verordnungstext aus dem Bundesgesetzblatt vom 13.04.2011 finden Sie hier (Leseversion).
Gerne beraten wir Sie auch individuell über die Inhalte und die Organisation der Ausbildung.
Es steckt viel Potential in der Druckweiterverarbeitung. Das beweist nicht nur ein Blick auf die Gewinnerprodukte der vergangenen fünf DID-Awards. Zwar werden die Möglichkeiten der industriellen Druckweiterverarbeitung verstärkt genutzt, um die Attraktivität der Druckprodukte zu steigern, jedoch gibt es noch ein großes Potenzial zu erschließen.
Das Deutsche Institut Druck E. V. (DID) schreibt nun bereits zum sechsten Mal den „DID-Award für Druckweiterverarbeitung“ aus. Besonders exklusive, innovative oder einfallsreiche Produkte der industriellen Druckweiterverarbeitung sind die Zielgruppe des DID-Awards. Sie gilt es in diesem Wettbewerb hervorzuheben und zu prämieren.
Teilnahmeberechtigt am DID-Award sind Weiterverarbeitungsunternehmen, Druckereien, Agenturen, Verlage oder Vorstufenbetriebe mit Firmensitz oder Niederlassung in Deutschland. Einsendeschluss ist der 20. Mai 2011. Der DID-Award wird wieder in Zusammenarbeit mit dem „Innovationspreis der Deutschen Druckindustrie“ durchgeführt. Die Sieger des DID-Awards werden am 10. November 2011 auf der „PrintNight“ in Stuttgart gekürt.
Nähere Einzelheiten und Anmeldungsunterlagen zum DID-Award finden Sie unter www.did.award.de.
Zu den neuen Berufsbildern – die ab 1. August 2011 in der Druckbranche gelten – gibt es nun erste Kurzinformation für Ausbildungsbetriebe. Herausgegeben wird diese vom Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) gemeinsam mit dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und der Gewerkschaft ver.di.
Vorgestellt werden in dieser Schrift die neuen Berufsbilder Medientechnologe Druck, Medientechnologe Siebdruck, Medientechnologe Druckverarbeitung sowie der Packmitteltechnologe und der Mediengestalter Flexografie. Außerdem wird die neue Verordnung zum Buchbinder erläutert. Komplettiert wird die Zusammenschau durch die Beschreibung des bereits seit 2007 geltenden Berufsbildes Mediengestalter Digital und Print.
Die neue Informationsschrift soll Unternehmen und Beschäftigten der Branche auf die neuen Ausbildungsordnungen einstimmen. Die konkreten Anforderungen der einzelnen Berufsprofile sind aus den Verordnungen und insbesondere aus den Ausbildungsrahmenplänen ersichtlich. Dazu wird der ZFA in Kürze weiterführende Informationen und Erläuterungen herausgeben.
Erhältlich ist die 20-seitige Schrift „Die neuen Ausbildungsberufe der Druck- und Medienwirtschaft“ unter der Artikel-Nummer 84049 unter www.point-online.de. (bvdm)
Die europäische Druckindustrie befindet sich mitten in einer strukturellen Krise, die zu signifikanten Veränderungen in der Branche führen wird. Dies ist ein Ergebnis der EU-Studie, die am 23. November 2010, in Brüssel vorgestellt wurde. Die von der Europäischen Kommission unterstützte Studie zur sozialverantwortlichen Restrukturierung in der europäischen Druckindustrie diagnostiziert: Überkapazitäten und Preiswettbewerb betreffen die gesamte Branche.
Die veränderte Mediennutzung der Verbraucher schwächt die Nachfrage nach Druckerzeugnissen weiter. Dies wird auch Auswirkungen auf die Beschäftigtensituation haben. Allerdings sehen die Partner des unter Federführung von Intergraf geleiteten Projektes auch Chancen. Voraussetzung sei, dass Unternehmen bereit und in der Lage seien, neue Technologien zu nutzen und sich neue Märkte zu erschließen. Die strukturellen Änderungen in der Branche erfordern daher künftig von Betrieben und Beschäftigten gleichermaßen zusätzliche Flexibilität. Mehrfachqualifikationen und ständige Weiterbildung der Beschäftigten werden notwendig sein, um den Anforderungen der neuen Technologien gewachsen zu sein, so die Steering-Group bei der Vorstellung der Studie in Brüssel.
Um das volle Potenzial ihres Marktes zu erschließen, müssen Druckbetriebe ihre Stabsfunktionen im Management, dem Marketing und in der Verkaufsabteilung stärker auf die Anforderungen ausrichten. Notwendige Restrukturierungen müssen umsichtig durchgeführt und in guter Kommunikation mit den Mitarbeitern erfolgen. Kooperation und Kommunikation sollten die Schlüsselgrößen des Restrukturierungsprozesses sein, lautet der Appell von Facta Consult. Das britische Forschungsunternehmen erstellte im Auftrag der Steering Group die nun vorgelegte EU-Studie.
Die komplette EU-Studie und ein praktischer Handlungsleitfaden für Betriebe kann von folgender Seite (auch in deutscher Sprache) kostenlos herunter geladen werden: http://www.intergraf.eu/responsible_restructuring
Basis des Berichtes sind zwei Workshops mit Unternehmen verschiedener Größenklassen, über 50 Interviews, unter anderem mit Zulieferern und Kunden sowie eine Internetbefragung von Druckunternehmen vorwiegend aus Westeuropa. Partner des EU-Projektes waren neben Intergraf der Bundesverband Druck und Medien für Deutschland, die Arbeitgeberverbände der Druck- und Medienindustrie in den Niederlanden (KVGO) und Italien (Assografici), nationale Gewerkschaftsverbände wie für Deutschland ver.di, Trade Unions FISTEL-CISCL (Italien), Unite (Großbritannien) sowie der europäische Gewerkschaftsdachverband Uni Europa Graphical.
Die Berufe Drucker und Siebdrucker werden umfassend reformiert. Die neuen Ausbildungsordnungen werden voraussichtlich zum 1. August 2011 in Kraft treten. Die Sachverständigen des Bundes haben ihre Arbeit abgeschlossen. Die Verordnungsentwürfe liegen den Ministerien zur Abstimmung vor.
Der Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) hat sich auf folgende Berufsbezeichnungen geeinigt: Medientechnologe Druck für den Drucker, Medientechnologe Siebdruck für den Siebdrucker und Medientechnologe Druckverarbeitung für den industriellen Buchbinder. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesministerium für Wirtschaft, das die Berufsnamen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und dem Bundesinstitut für Berufsbildung sowie dem Justizministerium festlegt.
Gegenüber den bisherigen Ausbildungsordnungen wird es weit reichende Veränderungen geben. Nicht nur technische Neuerungen in der Branche finden in den neuen Verordnungen Berücksichtigung, sondern auch die vielfältigen Spezialisierungsmöglichkeiten. Neu ist der Verzicht auf die Fachrichtungen. Bisher gibt es in der Ausbildungsordnung zum Drucker die vier Fachrichtungen Flachdruck, Hochdruck, Tiefdruck und Digitaldruck. Ersetzt werden sollen sie durch Berufsprofile für die Bereiche Bogenoffsetdruck, Akzidenz-Rollenoffsetdruck, Zeitungsdruck, Formulardruck, Illustrationstiefdruck, Tapetendruck, Dekortiefdruck, Verpackungsdruck, Etiketten- Rollendruck, Flexodruck, Digitaldruck, großformatiger Digitaldruck und künstlerische Druckverfahren. Diesen Bereichen sind Wahlqualifikationen zugeordnet, aus denen der Ausbildungsbetrieb künftig wählen kann.
Die Inhalte tragen dem zunehmenden Automatisierungsprozess in den Druckunternehmen Rechnung. Notwendige Kompetenzen für die Drucksteuerung aus den Bereichen Mechanik, Elektrik, Elektronik, Pneumatik, Elektropneumatik und Hydraulik werden weiter ausgebaut. Mehr Bedeutung soll auch dem Instandhalten von Druckmaschinen in Ausbildung zukommen. Die aktuell gültigen Wahlqualifikationsbausteine wurden neu strukturiert. Sie umfassen u. a. Spezifika der Datenvorbereitung für den Digitaldruck, die unterschiedlichen Druckformherstellungsverfahren, die Leitstandtechnik, Veredelungsprozesse, Druckweiterverarbeitungsprozesse sowie die Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung für die unterschiedlichen Rollendruckverfahren.
Auf der Basis der Verordnungsentwürfe bereiten Verbände und Gewerkschaft ver.di unter Federführung des Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) weitere Informationsschriften für die Ausbildungsbetriebe vor. (bvdm)